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Am 28.11.2025 veranstaltete die Rechtsvergleichende Forschungswerkstatt „Juristisches Grenzland: Die Berührungspunkte zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in hybriden Rechtsgebieten“ / „Jogi határvidékek: a magánjog és a közjog érintkezési pontjai hibrid jogterületeken“ im Andrássy-Saal der Andrássy Universität Budapest ihre Abschlusskonferenz für das Forschungsjahr 2025. Die Rechtsvergleichende Forschungswerkstatt wird von der Ludovika Universität für den Öffentlichen Dienst finanziert; an ihr nehmen neben der Ludovika Universität auch die Andrássy Universität Budapest und das Institut für Ostrecht Regensburg teil.
Die Forschungswerkstatt ist auf fünf Jahre angelegt. In ihrem Forschungsjahr 2025 steht das Sachenrecht im Mittelpunkt. Dementsprechend lautet der Titel der diesjährigen Abschlusskonferenz „Zwischen öffentlich und privat: Das Sachenrecht in den Rechtsordnungen Mitteleuropas zu Beginn des 21. Jahrhunderts“.
Nach der Eröffnung durch die beiden Projektleiter Prof. Dr. Tekla Papp (Ludovika Universität) und Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Andrássy Universität, Institut für Ostrecht) analysierte Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper anhand eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom März die Fälle, in denen das deutsche Recht durch Gesetz oder hoheitlichen Einzelakt einer konkreten Person das Eigentum an einer konkreten Sache einräumt, und ordnete sie in ein dogmatisches Gerüst aus privat- und öffentlich-rechtlichen Aspekten ein. Wiss. Assistent Jan Sommerfeld (Institut für Ostrecht) leistete dasselbe für das tschechische Recht, indem er einen Fall zum Ausgangspunkt nahm, in dem die tschechische Polizei einen eingezogenen Ferrari für eigene Zwecke der Strafverfolgung von Verkehrssündern nutzte. Der Staat als Erbe war Gegenstand der Vorträge von Dr. János Dúl (Ludovika Universität) und Dr. Mark Vecsey (Forschungsinstitut für Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, Kanzlei Gálffy & Vecsey). Dr. Dúl analysierte diese Problematik für das ungarische Recht, während Dr. Vecsey das österreichische Recht untersuchte. Es zeigte sich, dass beide Rechtsordnungen sehr unterschiedliche Lösungen entwickelt haben, wobei sich auch im neuen ungarischen Privatrecht das vom Sozialismus ererbte Misstrauen des Staates gegenüber privatautonomen Rechtsvorgängen zeigt.
An der Schnittstelle von Personenrecht und Sachenrecht standen die folgenden zwei Beiträge zum Wohnungseigentumsrecht und der Verfasstheit von Mehrfamilienhäusern. Dr. Miklós Szirbik (Ludovika Universität) beleuchtete die Problematik aus der Sicht des ungarischen Rechts einschließlich der Reformbestrebungen, die v.a. auf die personenrechtliche Seite zielen, d.h. auf den Status der Eigentümergemeinschaft als rechtsfähiger juristischer Person. Dr. Ádám Tarr (Rechtsanwälte Optima) untersuchte das deutsche Wohnungseigentumsrecht im Lichte der jüngsten Rechtsprechung. Auch hier waren wieder deutliche Unterschiede zwischen den zwei Beispielsrechtsordnungen festzustellen, die teilweise auf abweichende sozialpolitische Absichten zurückgeführt werden können. Die Probleme in der Praxis hingegen sind ähnlich. Die beiden letzten Vorträge waren der sachenrechtlichen Seite des Rechtsinstituts der Konzession gewidmet. Prof. Papp widmete sich der Frage, wie sich die staatliche Gewährung einer Konzession an einen Private auf Sachenrechte Dritter auswirken kann, und abschließend trug Dr. Andrea Gyulai-Schmidt (Pázmány Péter Katholische Universität Budapest) zum sachenrechtlichen Spannungsfeld von Konzessionen nach ungarischem und Unionsrecht vor. Die Mischung aus privat- und öffentlich-rechtlichen Elementen, aus sachenrechtlichen und vertragsrechtlichen Bestandteilen wirft im Konzessionsrecht auch heute noch zahlreiche Fragen auf.
